Einbeck. Den Ausbildungslehrgang zum Brandschutzhelfer in der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) Einbeck absolvierten 2 Einsatzkräfte vom THW Osterode am Harz. Neben der Theorie kam auch ein Praxispart zum Einsatz, in dem ein kontrolliertes und simuliertes Feuer gelöscht werden mußte.

In der Theorie kamen die Grundzüge des Brandschutzes und die Grundlagen der Verbrennung und die Vorgänge beim Löschen als erster Ausbildungsblock in der Theorieausbildung dran.
Häufige Brandursachen, Brandbeispiele, wie z.B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen, betriebsspezifische Brandgefahren, Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe führten das Thema fort. Die Betriebliche Brandschutzorganisation des Betriebes nach DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“ wurde durchgegangen, Alarmierungswege und -mittel, betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen, Sicherstellung des eigenen Fluchtweges,  Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ rundeten den Block ab.

 

Die Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Brandklassen A, B, C, D und F und die Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln und geeignete Feuerlöscheinrichtungen, der Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen, Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten füllten den nächsten Theorieteil. Gefahren durch Brände,  Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z.B. durch Kohlenmonoxid), thermische Gefährdungen (z.B Wärmestrahlung), mechanische Gefährdungen (z.B. durch herumfliegende Teile), besondere betriebliche Risiken (z.B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten), Verhalten im Brandfall, Alarmierung, Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung, Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z.B. Ansprechpartner für die Feuerwehr) und das Löschen von brennenden Personen rundeten den Theoriepart ab.

 

In der Praxis lernten die Einsatzkräfte die Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen, Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise), realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Simulationsgeräte und –anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen, Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände) und die Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereichen.

Hintergrund für die Schulung sind vorgeschriebene Richtlinien, in denen das THW am Standort im Ortsverband – ähnlich wie Unternehmen – ausgebildete Brandschutzhelfer berufen und ausbilden muss. Diese Zusatzqualifikation kann von den Helfer auch im Berufsleben genutzt werden.

Text: Stefan Riemke, THW
Bilder: André Tuschek, THW

 

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