Die 2. Bergungsgruppe des Ortsverbandes nutzte die Nähe zum Rhein, die Bootsführer im Umgang mit ihren beiden Mehrzweckbooten auf größeren Fließgewässern fortzubilden. Deutlich wurde, dass der Rhein deutlich höhere Anforderungen an die Bootsführer stellt, als die Heimatgewässer Kiessee, Leine und Rhume.

Die Mitglieder der Ortsverbandsstäbe dagegen führten eine Fortbildung zum OV-Stab im Einsatz durch. Ziel war es, die Stabsangehörigen in die Lage zu versetzen, bei Einsätzen des THW die notwendigen koordinierenden und unterstützenden Maßnahmen außerhalb des Einsatzgeschehens zu veranlassen. Schwerpunkte dieser Fortbildung waren daher die Grundlagen der allgemeinen Stabsarbeit, Aufgaben des Leitungs- und Koordinierungsstabes und die Lagedarstellung.

Am Samstagnachmittag wurde gegen 17.00 Uhr eine Einsatzübung begonnen, die eine Vertiefung der am Tage geübten Rettungsmethoden sowie das bilden effektiver Führungsstrukturen durch Kräfte verschiedener Einheiten zum Ziel hatte.

Angenommen wurde ein Explosionsunglück in der Ortschaft Rumshausen im Landkreis Nimmersatt mit mehreren verletzten und verschütteten Menschen. Zunächst wurden die Einsatzkräfte der Feuerwehr zur Schadenstelle alarmiert, die dann die Kräfte des THW nachforderten. Zum Einsatz kamen dabei wiederum auch die Fachgruppen Ortung und Räumen, die die Bergungsgruppen bei der Rettung verschütteter Personen unterstützten. Verstärkt wurden die niedersächsischen Einsatzkräfte während der Übung durch Sanitätskräfte der Johanniter-Unfall-Hilfe Niederrhein, die die Sanitätsversorgung der im Verlauf der Übung geretteten Personen übernahmen, aber auch die Eigensicherung bei möglichen Unfällen sicherstellten.

Die Übung ergab eine effektive Zusammenarbeit der übenden Kräfte, die sich aber auch bereits von anderen Übungen und realen Einsätzen kannten. Darüber hinaus konnten aber auch die Kenntnis über die Führungsstrukturen im Einsatz vertieft und damit die Zusammenarbeit der Führungskräfte der verschiedenen Organisationen weiter verbessert werden.

 

Bilder:{morfeo 5}