2020-05-25 | Änderungen im THW-Gesetz
Das THW-Gesetz vom 22. Januar 1990 (BGBl. I S. 118), zuletzt geändertdurch Gesetz vom 15.04.2020 (BGBl. I S. 808) hat eine wichtige Änderung in Bezug auf die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Bedarfsträgern erhalten. Nach der neuen Gesetzesformulierung soll das THW auf die Erstattung seiner Auslagen verzichten, „soweit dies im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt und