Der Ortsbeauftragte
Der Ortsbeauftragte leitet seinen Ortsverband in eigener Verantwortung. Er wird durch den stellvertretenden Ortsbeauftragten vertreten, der auch der Leiter des OV-Stabes ist. Der Ortsbeauftragte vollzieht das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Ortsverbandes. Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten.
Der Ortsbeauftragte ist dem Landesbeauftragten, welcher auch sein direkter Vorgesetzter ist, gegenüber für die materielle und personelle Einsatzbereitschaft seines Ortsverbandes verantwortlich. Zur Erreichung von strategischen Zielen bzw. Zielfindung im Ortsverband bedient er sich der Team-Strategie.
Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger auf örtlicher Ebene. Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung des Lage- und Koordinationszentrums des Ortsverbandes. Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom Geschäftsführer. Er repräsentiert den Ortsverband nach außen. Er ist Ansprechpartner für die örtliche Helfervereinigung e.V.
Als beratendes Instrument steht dem Ortsbeauftragten der Ortsausschuss zur Seite (Mitglieder sind der Ortsbeauftragte, der Stv. Ortsbeauftragte, der Fachberater, der Ausbildungsleiter, die Einheitsführer, der Schirrmeister, die Verwaltungshelfer, der Jugendbetreuer, der Helfersprecher und sein Stellvertreter, der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit, sowie der Sicherheitsbeauftragte).
Ortsbeauftragter / Fachberater
Carsten Schmidt
Mobil +49 160 94491190
E-Mail: c.schmidt@thw-osterode.de