Der stellvertretende Ortsbeauftragte

Der Stab des Ortsverbandes Osterode am Harz wird vom Stellvertretenden Ortsbeauftragen (Stv. OB) geleitet. Als direkter Vorgesetzter aller Mitglieder des OV-Stabes ist der Stv. OB, dem Ortsbeauftragten gegenüber, direkt verantwortlich für die Erfüllung und Umsetzung aller dem Stab obliegenden Pflichten. Er vertritt den Ortsbeauftragten in dessen Abwesenheit und nimmt dann dessen Aufgaben wahr.

Der OV-Stab

Der OV-Stab ist verantwortlich für die Verwaltung und die Führung des Ortsverbandes. Er dient dem Ortsbeauftragten zur Durchsetzung bzw. Umsetzung seiner Aufgabenstellungen. Der OV-Stab wirkt ständig im Dienst- und Ausbildungsprozess sowie entsprechend der jeweiligen Lage bei Einsätzen in seiner Gesamtheit oder in Teilen mit.

In seine eigentliche Aufgabe wächst der OV-Stab im Einsatz. Dort ist er für die Koordination der eigenen Helfer im Auftrag des Anforderers zuständig, insbesondere für die Nachalarmierung, für den Transport und für die eigene Logistik soweit erforderlich. Er stellt zudem durch seine Funk- und Fernmeldeeinrichtungen die ständige Erreichbarkeit der OV-Führung sicher. Führungskräfte des OV-Stabs werden als THW-Fachberater in den Einsatz entsandt, um den Anforderer über die Einsatzmöglichkeiten des THW zu beraten. Dazu bedient er sich derselben Führungsmittel und -organisation wie die Einsatzleitung des Anforderers.

Zum OV-Stab des Ortsverbandes Osterode am Harz gehören:

Stellvertretender Ortsbeauftragter

Der Stv. OB ist Leiter des OV-Stabes und nimmt als Vertretung des Ortsbeauftragten in dessen Abwesenheit seine Funktionen und Aufgaben wahr. Zudem ist er für den inneren Dienst im Ortsverband verantwortlich. Er regelt den täglichen Dienstbetrieb und bereitet alle wesentlichen Maßnahmen, die den Ortsverband betreffen entscheidungsreif für den Ortsbeauftragten auf. Bei Einsätzen und Übungen kann er bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auch Aufgaben eines Fachberaters bei der anfordernden Stelle/ Behörde wahrnehmen.

Ausbildungsbeauftragter

Der Ausbildungsbeauftragte koordiniert verantwortlich die Ausbildung im Ortsverband. Er unterstützt den Ortsbeauftragten in allen Ausbildungsangelegenheiten und ist für die Grundausbildung, sowie die Überwachung und Koordination der Standortausbildung entsprechend den Ausbildungs- und Fachvorgaben verantwortlich. Der Ausbildungsbeauftragte stellt somit eine qualitativ hochwertige Standortausbildung sicher. Bei Einsätzen und Übungen kann er bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Aufgaben eines Fachberaters bei der anfordernden Stelle / Behörde wahrnehmen.

Jugendbeautragter

Der Jugendbeautragte ist für die Jugendarbeit des Ortsverbandes zuständig. Er ist verpflichtet, die Junghelfer in allen Angelegenheiten zu betreuen und unter besonderer Rücksichtname der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden. Er wird hierbei durch Helfer des Ortsverbandes unterstützt. Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sind das Interesse und die Fähigkeiten des einzelnen Junghelfers zu fördern – dabei muss der Jugendbeautragte immer als “gutes” Vorbild agieren. Der Jugendbeautragte ist Ansprechpartner des Ortsverbandes zur “THW-Jugend e.V.”. Bei der externen Jugendarbeit arbeitet er mit dem Öffentlichkeitsbeauftragten zusammen.

Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit

Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit ist für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie die Maßnahmen zur Helferwerbung im Ortsverband zuständig. Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist er in geeigneter Weise in den Informationsfluss des Ortsverbandes eingebunden und unterstützt den Ortsbeauftragten bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen sowie der OV-internen Helferinformation. Hierzu gehören insbesondere Helferwerbung, Kontaktpflege zu örtlichen Medien, Pressearbeit, Gestaltung von Publikationen, öffentliche Präsenz bei offiziellen Anlässen etc. Bei der Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben wird der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit bei Bedarf durch weitere Helfer des Ortsverbandes unterstützt. Im Einsatz ist der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit für die Pressearbeit sowie für die Einsatzdokumentation zuständig.

Schirrmeister

Der Schirrmeister ist für die Geräte- und Fahrzeugausstattung des Ortsverbandes mitverantwortlich. Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben kann er in Absprache mit dem Ortsbeauftragten und den Zugführern auf Helfer des Ortsverbandes zurückgreifen. Bei Einsätzen erledigt er vorwiegend logistische Aufgaben. Bei größeren Einsätzen kann der Schirrmeister auch in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Logistik überörtlich eingesetzt werden.

Verwaltungshelfer

Der Verwaltungshelfer ist für die Verwaltungsarbeiten im Ortsverband verantwortlich. Er erledigt alle im OV anfallenden Verwaltungsarbeiten, hierzu gehören insbesondere Anlage und laufende Bearbeitung der Helferakten, Führung der Personalstandslisten, Führung der persönlichen Ausstattungslisten, einschl. Bestandserfassung, Erstellung von Verlustmeldungen und Aussonderungsanträgen zur Weitergabe an die GSt, Ausfüllen der Lehrgangsmeldungen sowie Nachweisführung, Führen der Handkasse, einschl. der Prüfung von Nachweisungen, Belegen, Rechnungen und Auszahlungen, Schriftguterstellung, Verwaltung und Statistik, Mitwirkung bei der allgemeinen Berichterstattung, Vorbereitung der Ermahnungs- und Ausschlussverfahren sowie Sammlung und Verwaltung aller Verfügungen.

Koch

Der Koch ist für die Verpflegung der Helfer im Ortsverband verantwortlich. Sowohl im Einsatzfall als auch während der regulären Dienstzeiten sorgt er für die Anforderung und Gewährleistung von Verpflegung und Getränken. Dabei wird er nach Bedarf von weiteren Helfern unterstützt.